Landeskommission für landschaftsrechtliche Genehmigungen laut Art. 69 LGRL

Landeskommission für landschaftsrechtliche Genehmigungen der Gemeinde Naturns

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Beschreibung

Im Sinne des Artikels 69 des Landesgesetzes vom 10.07.2018, Nr. 9 werden die landschaftsrechtlichen Genehmigungen im Zuständigkeitsbereich des Landes vom Direktor/von der Direktorin der für Natur, Landschaft und Raumentwicklung zuständigen Landesabteilung nach Einholen der Stellungnahme einer Kommission erteilt, welche aus einem technischen Vertreter/einer technischen Vertreterin der gebietsmäßig betroffenen Gemeinde und aus den Mitgliedern der Landeskommission laut Art. 3, Absatz 1, Buchstaben a), b), c) und d) des L.G. vom 10.07.2018, Nr. 9 besteht.

Art der Organisation

Kommissionen

Verantwortlich

Martin Platzgummer

Mitarbeiter des Bauamtes der Gemeinde - effektives Mitglied

Mitglieder

Orte

Kontakt

Weitere Informationen

Zuletzt aktualisiert: 27.08.2025, 11:57 Uhr