Allgemeine Information

Der Bereich Planen und Bauen umfasst die Raumordnung und die Bautätigkeit auf Gemeindeebene sowie die Regelung der Erfordernisse im Bereich des Natur- und Landschaftsschutzes.

Der Gemeindebauleitplan ist eines der wichtigsten Dokumente der Gemeinde. Er wurde im Jahre 1994 überarbeitet und ist im Februar 1995 in Kraft getreten. Der Gemeinderat hat sich für die Bestätigung nach der Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ausgesprochen. Mit Beschluss des Gemeinderates Nr. 46 vom 13.10.2003 wurde die Digitalisierung des Bauleitplanes und die Vereinheitlichung der Darstellungsart, der Planzeichen sowie der Durchführungsbestimmungen beschlossen und von der Landesregierung mit Beschluss Nr. 1853 vom 24.05.2004 genehmigt (Veröffentlicht im Amtsblatt der Region Nr. 30 Beiblatt Nr. 1 vom 27.07.2004). Der Bauleitplan wurde mit Ratsbeschluss Nr. 7 vom 21.03.2005 wiederbestätigt und bleibt für weitere 10 Jahre in Kraft. Änderungen werden nach Bedarf beschlossen.

Der derzeit gültige Landschaftsplan der Gemeinde Naturns wurde mit Beschluss der Landesregierung Nr. 3275 vom 01.10.2007 genehmigt.

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