Das Sammeln von Pilzen in Südtirol ist mit Landesgesetz geregelt und unterliegt folgenden Vorschriften:
- Pilze dürfen nur an geraden Tagen zwischen 7 Uhr und 19 Uhr gesammelt werden
- Personen, welche in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 2 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, dürfen bis zu 1 kg Pilze pro Tag und Person sammeln
- Pilze müssen am Fundort grob gereinigt und in einem festen, offenen und gut
durchlüfteten Behälter transportiert werden - die Verwendung von Rechen und Harken ist verboten.
Personen, welche nicht in der Gemeinde ansässig sind, müssen für das Sammeln von Pilzen pro Tag und Person eine Gebühr von 8 € - entrichten.
Ansässige Personen müssen lediglich einen Personalausweis mit sich führen.
Weitere Informationen dazu im Bürgernetz.