In bestimmten Fällen kann eine Befreiung oder Reduzierung gewährt werden:
Zweitwohnungen ohne Stromzufuhr: Bürger, die eine leerstehende bzw. nicht genutzte Wohnung ohne Stromzufuhr im Gemeindegebiet besitzen, können mit einer entsprechenden Ersatzerklärung des Notarietätsaktes eine Befreiung von der Müllentsorgungsgebühr bewirken.
Familien mit Kleinkindern: Pro Kind im Alter zwischen 0 und 2 Jahren wird eine Ermäßigung von max. 480 Litern Müll gewährt, wenn die Mindestentleerungen der Familie (= 240l pro Person) überschritten werden. Die Ermäßigung wird ab Geburtsdatum eines Kindes bis zur Vollendung des 2. Lebensjahres angewandt. Die Reduzierung wird von Amtswegen gewährt. Es ist kein Ansuchen notwendig.
Alternativ kann um Kostenbeteiligung für den Ankauf von waschbaren Windeln angesucht werden. Wer Stoffwindeln statt Wegwerfwindeln verwendet, vermeidet Müll im Haushalt und schützt die Umwelt. Beim Kauf von waschbaren Windeln übernimmt die Gemeinde gegen Vorlage des Kaufbeleges mit eindeutigem Nachweis über die Anschaffung von waschbaren Windeln max. die Hälfte der Kosten und zwar pro Kind bis zu 150,00 Euro.
Beschluss Nr. 52 vom 22.11.2021
Haushalte mit Pflegefällen: Bitte informieren Sie sich im Steueramt der Gemeinde.
Für Informationen steht das Steueramt der Gemeinde Naturns (Tel. +39 0473 671391oder +39 0473 671390) zur Verfügung.
siehe Seite: Abfallentsorgung